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Ruhegehalt was es ist und wie sich die Höhe berechnet
Was ist das Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt ist die Pension, die ein Beamter erhält, wenn er in den Ruhestand tritt oder in den Ruhestand versetzt wird und die versorgungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Nicht jedes Ausscheiden führt zum Ruhegehalt. Wer zum Beispiel aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird, hat in der Regel keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Es ist das Gegenstück zur gesetzlichen Rente, funktioniert aber anders: Als Beamter zahlst du keine Beiträge in die Rentenversicherung ein, dein Anspruch entsteht direkt aus dem Dienstverhältnis.
Bund und Land: nicht dasselbe Gesetz
Für Bundesbeamte gilt das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes. Die Länder haben jeweils eigene Landesbeamtenversorgungsgesetze mit teils abweichenden Regelungen.
Welche Regeln für dich gelten, hängt also von deinem Dienstherrn ab. Die folgenden Werte orientieren sich am Bundesrecht und dienen als Beispiel.
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Die Formel: so wird das
Ruhegehalt berechnet
Die Grundformel ist einfach: Ruhegehalt gleich ruhegehaltfähige Dienstbezüge mal Ruhegehaltssatz. Kompliziert sind nur die beiden Bausteine dahinter.
Der Ruhegehaltssatz steigt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit um 1,79375 Prozent. Er ist auf höchstens 71,75 Prozent begrenzt, und diesen Höchstsatz erreichst du erst nach 40 vollen Dienstjahren. Im Bund ist das in Paragraf 14 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt, die Länder haben vergleichbare Vorschriften. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind nicht dein volles Bruttogehalt. Dazu zählen im Wesentlichen dein letztes Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und bestimmte ruhegehaltfähige Zulagen. Viele Zuschläge aus dem aktiven Dienst, etwa für Schicht- oder Wechseldienst, fallen dagegen weg. Deshalb liegt die Bemessungsgrundlage spürbar unter deinem gewohnten Brutto.
Rechenbeispiel (vereinfacht)
Angenommen, deine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen 4.000 Euro. Dann ergibt sich je nach Dienstzeit dieses vereinfachte Bild:
| Ruhegehaltfähige Dienstzeit | Ruhegehaltssatz | Ruhegehalt (brutto) |
|---|---|---|
| 25 Jahre | 44,84 % | ca. 1.794 Euro |
| 35 Jahre | 62,78 % | ca. 2.511 Euro |
| 40 Jahre | 71,75 % (Höchstsatz) | ca. 2.870 Euro |
Vereinfachtes Beispiel ohne Zu- und Abschläge. Die tatsächliche Höhe hängt von Besoldung, Dienstherr und anwendbarem Recht ab.
Voraussetzung:
die Wartezeit
Einen Anspruch auf Ruhegehalt hast du im Bund erst, wenn du eine Wartezeit von fünf Dienstjahren erfüllt hast. Die Länder haben vergleichbare Regelungen.
Ausnahme: Bei einer dienstunfallbedingten Dienstunfähigkeit kann der Anspruch auch ohne diese Wartezeit entstehen.
Diese Faktoren
beeinflussen die Höhe
- Die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Teilzeit zählt nur anteilig, ein Jahr mit 50 Prozent Teilzeit zählt also wie ein halbes ruhegehaltfähiges Jahr.
- Die Besoldungsgruppe und die Erfahrungsstufe, denn sie bestimmen dein Grundgehalt.
- Der Zeitpunkt deines Ruhestands, weil davon abhängt, wie viele ruhegehaltfähige Jahre am Ende zusammenkommen.
- Ein möglicher Versorgungsabschlag, wenn du vor deiner Altersgrenze in den Ruhestand gehst. Als Grundwert gelten 3,6 Prozent pro Jahr. Die genaue Höhe und die Obergrenze hängen vom Grund des Ruhestands und vom anwendbaren Recht ab.
Sonderfall Dienstunfall
Anders sieht es aus, wenn deine Dienstunfähigkeit auf einem anerkannten Dienstunfall beruht. Dann gibt es ein Unfallruhegehalt. Es kann deutlich höher liegen als das normale Ruhegehalt, und ein Versorgungsabschlag entfällt in diesem Fall. Gerade im Einsatzdienst ist dieser Unterschied wichtig, weil hier das Risiko eines Dienstunfalls real ist. Die konkreten Werte richten sich nach dem anwendbaren Recht.
Warum gerade Feuerwehr und Rettungsdienst früh rechnen sollten
Für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst gilt in vielen Fällen eine besondere Altersgrenze, die früher liegt als die allgemeine. Wie hoch sie genau ist, unterscheidet sich je nach Bundesland, Laufbahn und Übergangsregelung. Maßgeblich ist immer dein konkreter Dienstherr. Wichtig ist dabei ein Denkfehler, den viele machen: Eine frühere Altersgrenze bedeutet nicht automatisch einen niedrigeren Ruhegehaltssatz. Entscheidend ist, wie viele ruhegehaltfähige Dienstjahre am Ende tatsächlich zusammenkommen. Wer früh in den Dienst eingetreten ist und genügend Jahre erreicht, kann auch mit einer früheren Altersgrenze den Höchstsatz schaffen. Wer später einsteigt, dem können Jahre und damit Prozentpunkte fehlen. Wer seine Zahlen früh kennt, kann gegensteuern.
Und die Steuer?
Dein Ruhegehalt ist nicht steuerfrei. Es zählt zu den Versorgungsbezügen und ist einkommensteuerpflichtig, wird aber durch den Versorgungsfreibetrag etwas entlastet. Wie hoch dieser Freibetrag ausfällt, hängt unter anderem vom Jahr deines Versorgungsbeginns ab. Für die konkrete Berechnung lohnt eine individuelle Steuerberatung. Mehr dazu liest du im Beitrag darüber, ob Beamte ihre Pension versteuern müssen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie berechnet sich das Ruhegehalt?
Wie viele Dienstjahre brauche ich für den Höchstsatz?
Bekomme ich als Feuerwehrbeamter weniger, weil ich früher gehe?
Was ist die Mindestversorgung?