Diese Werbungskosten kannst du absetzen
Automatisch berücksichtigt das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Erst wenn deine beruflichen Kosten darüber liegen, wirkt sich jeder weitere Euro steuermindernd aus. Gerade bei auswärtigen Lehrgängen ist diese Grenze schneller erreicht, als viele denken.
- Fahrten zur Ausbildungs- oder Dienststelle über die Entfernungspauschale, 2026 mit 0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer.
- Reisekosten zu auswärtigen Lehrgängen oder zur Feuerwehrschule, inklusive Verpflegungspauschalen und Übernachtung.
- Doppelte Haushaltsführung, wenn du am Ausbildungsort eine Zweitwohnung hast.
- Arbeitsmittel, Fachliteratur sowie typische Dienstkleidung samt Reinigung.
- Umzugskosten bei einem beruflich bedingten Umzug und die Kontoführungspauschale von 16 Euro.
Stand-Hinweis 2026
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt aktuell bei 1.230 Euro. Eine Anhebung auf 1.430 Euro ist angekündigt, war im Sommer 2026 aber noch nicht rechtskräftig.
Gewerkschaftsbeiträge, etwa an den Beamtenbund, kannst du ab 2026 zusätzlich zur Pauschale absetzen.
Sonderausgaben nicht vergessen
Neben den Werbungskosten zählen auch Sonderausgaben. Dazu gehören Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Vorsorgeaufwendungen. Diese trägst du
getrennt in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich.
Warum sich das gerade für Einsteiger lohnt
Am Anfang der Laufbahn summieren sich Fahrten, Lehrgänge und Ausrüstung schnell. Genau deshalb liegen viele Anwärter deutlich über dem Pauschbetrag, ohne es zu wissen, und verschenken so bares Geld. Wer die Belege über das Jahr sammelt, macht sich die Erklärung leicht und holt sich am Ende eine Erstattung.